Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen KRAUSE EVENT & GASTRO GmbH & Co. KG und dem Vertragspartner.
2. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepass.
3. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
4. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. Der Mieter hat das Recht bei einer Funktionsprüfung anwesend zu sein.
5. Der Mieter verpflichtet sich mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen.
6. Der Mieter verpflichtet sich im Schadenfall anfallende Reparaturkosten zu 100% zu übernehmen oder gegebenenfalls durch ein neues Gerät zu ersetzen .
7. Bei Selbstabholung gelten folgende Regelungen: Der Mieter haftet für die komplett angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigungen, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind während der Mietzeit nicht versichert. Der Vermieter KRAUSE EVENT & GASTRO GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden. Der Mieter hat Sorge zu tragen die aktuellen und notwendigen Sicherheitsvorschriften anzuwenden.
8. Die Haftung bei Nichtfunktion von Geräten beträgt maximal der vereinbarte Mietpreis des Gerätes. Führt der Mängel zum Ausfall einer kompletten Anlage, so erhöht sich die Haftung auf die Summe des Gesamtmietpreises. Ansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen.
9. Die gesamte Zahlung erfolgt auf Rechnung.
10. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Mahngebühr in Höhe eines weiten Einsatztages. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. Solle auch nach Mehrmaliger Aufforderung das Equipment nicht zurückgebracht werden, so werden rechtliche Schritte gegen den Mieter eingeleitet.
11. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.
12. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
13. Der Mieter ist nicht berechtigt Veränderungen, Justierungen oder Reparaturen an den Mietsachen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, es sei denn er verfügt über die schriftliche Genehmigung des Vermieters. Ausgenommen hiervon ist die ordnungsmäßige Bedienung der Geräte. Sollte während des Betriebs ein Fehler festgestellt werden, ist der Vermieter unverzüglich Telefonisch oder per Mail/WhatsApp zu benachrichtigen. Der Vermieter kann nicht für den Ausfall der Geräte während der Mietzeit verantwortlich gemacht werden. Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden des Mieters.
14. Erfüllungsort und ausschließender Gerichtsstand für Lieferung, Leitungen und Zahlungen, sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Firma KRAUSE EVENT & GASTRO GmbH & Co. KG. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15. Sollte ein Punkt unwirksam werden, so bleiben alle anderen genannten Punkte dieses Vertrages unberührt weiterhin gültig.
16. Bei Stornierung der Bestellung fallen folgende Kosten an.
- 3 bis 1 Monat vor Mietbeginn: 40%
- 1 Monat bis 1 Woche vor Mietbeginn: 70%
- innerhalb von 7 Tagen vor Mietbeginn: 90%
17. Um eine schnelle Lieferung zu gewährleisten, ist der direkte Lieferweg frei zu halten.
Die Lieferung erfolgt in einem vorher festgelegtem Zeitfenster von 30 min, der Ansprechpartner ist vorher zu nennen.
