AGB's Gewinnspiel INstgram


Schlossparty Schönfeld 2026

Teilnahmebedingungen Instagram-Gewinnspiel

1. Veranstalter


Veranstalter des Gewinnspiels sind:


KONZEPT WEISS Dresden

vertreten durch

Fatima Ortmann & Maria Krause GbR

Kleine Brüdergasse 3

01067 Dresden


Elisa Krause – frisierbar

Königsbrücker Straße 14

01561 Schönfeld


KRAUSE Event & Gastro GmbH & Co. KG

Dresdner Straße 37

01558 Großenhain


2. Teilnahmezeitraum


Das Gewinnspiel beginnt am 30.06.2026 und endet am 07.07.2026 um 11:00 Uhr.


3. Teilnahme


Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeiter der Veranstalter sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.


Die Teilnahme erfolgt kostenlos durch:


Folgen der drei im Gewinnspiel-Beitrag genannten Instagram-Accounts,

Liken des Gewinnspiel-Beitrags,

Markieren einer Person in den Kommentaren, mit der die Schlossparty besucht werden soll,

Beantworten der im Gewinnspiel-Beitrag gestellten Frage in den Kommentaren.


Das optionale Teilen des Gewinnspiel-Beitrags in der Instagram-Story unter Markierung der Veranstalter stellt – sofern im Gewinnspiel-Beitrag angegeben – ein zusätzliches Los dar.


Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig. Die Nutzung mehrerer Instagram-Accounts, automatisierter Teilnahmen oder sonstige Manipulationsversuche sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Gewinnspiel.


4. Gewinne


Folgende Gewinne werden verlost:


10 × 2 Eintrittskarten für die Schlossparty Schönfeld am 11.07.2026

1 Friseurgutschein der frisierbar im Wert von 50,00 €

2 Gutscheine für ein Lunch im Stadtparkrestaurant Mücke

1 Bleaching-Gutschein im Wert von 299,00 € für eine Zahnaufhellung bei KONZEPT WEISS Dresden


Der Bleaching-Gutschein ist ausschließlich im Standort KONZEPT WEISS Dresden einlösbar. Eine Einlösung in anderen Standorten von KONZEPT WEISS ist ausgeschlossen.


Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten, Übertragung oder ein Umtausch der Gewinne ist ausgeschlossen.


5. Gewinnerermittlung


Die Gewinner werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums nach dem Zufallsprinzip ermittelt und anschließend per Instagram-Direktnachricht benachrichtigt.


Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall wird ein Ersatzgewinner ausgelost.


6. Datenschutz


Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.


Die Daten werden nach vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.


7. Haftungsausschluss Instagram


Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.


Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen sind ausschließlich die unter Ziffer 1 genannten Veranstalter und nicht Instagram.


8. Ausschluss vom Gewinnspiel


Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei falschen Angaben oder bei Manipulationsversuchen ohne Angabe von Gründen vom Gewinnspiel auszuschließen.


9. Vorzeitige Beendigung oder Änderung des Gewinnspiels


Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund jederzeit ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, sofern dies aufgrund technischer oder rechtlicher Gründe erforderlich wird.


10. Rechtsweg


Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


11. Versand der Gewinne


Der Versand bzw. die Übergabe der Gewinne erfolgt ausschließlich durch die jeweiligen unter Ziffer 1 genannten Veranstalter.


KONZEPT WEISS Zahnaufhellung GmbH steht in keinerlei Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel und ist weder Veranstalter, Sponsor noch Ansprechpartner dieses Gewinnspiels. Verantwortlich für die Durchführung, Abwicklung und Gewinnausgabe sind ausschließlich die unter Ziffer 1 genannten Veranstalter.


12. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Teilnahmebedingungen eine Regelungslücke enthalten.